Rechtssatz RS0112646
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112646
Entscheidungsdatum
22.10.1999
Rechtssatz
Gegen den Anspruch auf Übernahme für den Anspruch auf Wertersatz besteht ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273d BGB. Dieses muß im Wege einer Einrede geltend gemacht werden und setzt eine genaue Bezeichnung der Gegenleistung voraus. Nur dann kann eine Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgen.Gegen den Anspruch auf Übernahme für den Anspruch auf Wertersatz besteht ein Zurückbehaltungsrecht gemäß Paragraph 273 d, BGB. Dieses muß im Wege einer Einrede geltend gemacht werden und setzt eine genaue Bezeichnung der Gegenleistung voraus. Nur dann kann eine Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112646
Dokumentnummer
JJR_19991022_OGH0002_0010OB00234_99I0000_003