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Rechtssatz RS0112711

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112711

Geschäftszahl

4Ob291/99v

Entscheidungsdatum

09.11.1999

Rechtssatz

Zwischen dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gesellschaft kann ein Bestandvertrag zustande kommen. Ein Bestandvertrag liegt insbesondere dann vor, wenn ein fixes gewinnunabhängiges Entgelt vereinbart wurde und der gemeinsame Nutzen nicht gerade durch die Überlassung der Räume gefördert werden soll, so dass diese nicht der Hauptinhalt des Gesellschaftsverhältnisses ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112711

Dokumentnummer

JJR_19991109_OGH0002_0040OB00291_99V0000_001