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Rechtssatz RS0112751

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112751

Geschäftszahl

6Ob4/99b

Entscheidungsdatum

11.11.1999

Rechtssatz

Die beabsichtigte Verschmelzung, deren wirtschaftliche Folge aus Gläubigersicht eine Herabsetzung des Stammkapitals ist, weil die übernehmende Gesellschaft geringer ausgestattet ist als die übertragende, kann Anlass für eine ordentliche Kapitalherabsetzung sein, wodurch die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft schon vor der Wirksamkeit der Verschmelzung abgesichert werden. Die Durchführung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung, wird nicht nur für die Handelsspaltung, sondern auch für die Steuerspaltung verlangt wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 4/99b
    Entscheidungstext OGH 11.11.1999 6 Ob 4/99b
    Veröff: SZ 72/172

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112751

Dokumentnummer

JJR_19991111_OGH0002_0060OB00004_99B0000_008