Rechtssatz RS0112764
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112764
Entscheidungsdatum
24.11.1999
Norm
ZPO §448
LGVÜ Art14
LGVÜ Art18
Rechtssatz
Die Zustellung eines Zahlungsbefehls vom 15. 12. 1997 verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte schon damals seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Umso weniger liegt aber ein Nichtigkeitsgrund nach der ZPO vor. Aber auch aus den Bestimmungen des LGVÜ lässt sich eine solche Nichtigkeit nicht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112764
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019
Dokumentnummer
JJR_19991124_OGH0002_0030OB00117_99Y0000_001