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Rechtssatz RS0112764

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112764

Geschäftszahl

3Ob117/99y

Entscheidungsdatum

24.11.1999

Norm

ZPO §448
LGVÜ Art14
LGVÜ Art18

Rechtssatz

Die Zustellung eines Zahlungsbefehls vom 15. 12. 1997 verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte schon damals seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Umso weniger liegt aber ein Nichtigkeitsgrund nach der ZPO vor. Aber auch aus den Bestimmungen des LGVÜ lässt sich eine solche Nichtigkeit nicht ableiten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 117/99y
    Entscheidungstext OGH 24.11.1999 3 Ob 117/99y
    Veröff: SZ 72/193

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112764

Im RIS seit

24.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019

Dokumentnummer

JJR_19991124_OGH0002_0030OB00117_99Y0000_001