Rechtssatz RS0112931
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112931
Entscheidungsdatum
23.12.1999
Rechtssatz
Der Erbe des Vertragspartners des bücherlichen Scheineigentümers kann nach der Einantwortung als außerbücherlicher Eigentümer die auf Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts gegründete Löschungsklage erheben; als Ergebnis seines Prozesserfolgs kann er zufolge der Löschung des Eigentumsrechts des Scheineigentümers im Grundbuch eingetragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112931
Dokumentnummer
JJR_19991223_OGH0002_0020OB00155_98B0000_001