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Rechtssatz RS0112974

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112974

Geschäftszahl

2Ob290/98f; 2Ob25/10f

Entscheidungsdatum

22.12.2010

Rechtssatz

Unterliegt eine Liegenschaft zufolge ihrer Einbringung in die Ehe durch den Ehemann nicht der Aufteilung, dann unterliegen auch die während der Ehe der Ehefrau daran eingeräumten bücherlichen Rechte eines Veräußerungsverbots und Belastungsverbots sowie eines Wohnrechts nicht der Aufteilung.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 290/98f
    Entscheidungstext OGH 10.12.1999 2 Ob 290/98f
  • 2 Ob 25/10f
    Entscheidungstext OGH 22.12.2010 2 Ob 25/10f
    Auch; Beisatz: Nur wenn die Liegenschaft zur Gänze der Aufteilung entzogen ist, muss das Erlöschen der, durch die wechselseitigen Verbote begründeten Rechte allenfalls im streitigen Verfahren durchgesetzt werden. (T1); Veröff: SZ 2010/164

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112974

Im RIS seit

09.01.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013

Dokumentnummer

JJR_19991210_OGH0002_0020OB00290_98F0000_001