Rechtssatz RS0112974
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112974
Entscheidungsdatum
22.12.2010
Rechtssatz
Unterliegt eine Liegenschaft zufolge ihrer Einbringung in die Ehe durch den Ehemann nicht der Aufteilung, dann unterliegen auch die während der Ehe der Ehefrau daran eingeräumten bücherlichen Rechte eines Veräußerungsverbots und Belastungsverbots sowie eines Wohnrechts nicht der Aufteilung.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 290/98f
Entscheidungstext OGH 10.12.1999 2 Ob 290/98f
- 2 Ob 25/10f
Entscheidungstext OGH 22.12.2010 2 Ob 25/10f
Auch; Beisatz: Nur wenn die Liegenschaft zur Gänze der Aufteilung entzogen ist, muss das Erlöschen der, durch die wechselseitigen Verbote begründeten Rechte allenfalls im streitigen Verfahren durchgesetzt werden. (T1); Veröff: SZ 2010/164
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112974
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013
Dokumentnummer
JJR_19991210_OGH0002_0020OB00290_98F0000_001