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Rechtssatz RS0112980

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0112980

Geschäftszahl

1Bkd12/99

Entscheidungsdatum

20.12.1999

Rechtssatz

Selbst wenn der Disziplinarbeschuldigte nur "glaubte" oder nur "irrtümlich glaubte", dass hier eine betrügerische Absicht der Mitglieder des RAK-Ausschusses vorlag, hilft ihm dies deshalb nichts, weil er seinen guten Glauben an die Berechtigung dieses Vorwurfes bisher nicht belegt hat und er im Übrigen die für ihn ungünstigste Auslegung seiner Äußerung - ein Betrugsvorwurf gegen Standesfunktionäre als Organwalter - gegen sich gelten lassen muss.

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 12/99
    Entscheidungstext OGH 20.12.1999 1 Bkd 12/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112980

Dokumentnummer

JJR_19991220_OGH0002_001BKD00012_9900000_001