Rechtssatz RS0112997
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112997
Entscheidungsdatum
14.12.1999
Rechtssatz
Der Kläger hat als anspruchsbegründende Tatsache zu beweisen, dass die Aufeinanderfolge von Gewinnspielen geeignet ist, den sicheren Eindruck entstehen zu lassen, auch zukünftige Ausgaben würden Gewinnspielankündigungen enthalten. Erwecken fortlaufende Gewinnspiele den sicheren Eindruck, die Serie werde fortgesetzt, so ist ihre Eignung, den Kaufentschluss zu beeinflussen, grundsätzlich ebenso zu vermuten wie bei einem Gewinnspiel, das auf dem Titelblatt angekündigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112997
Dokumentnummer
JJR_19991214_OGH0002_0040OB00290_99X0000_002