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Rechtssatz RS0112997×

Rechtssatz RS0112997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112997

Geschäftszahl

4Ob290/99x

Entscheidungsdatum

14.12.1999

Rechtssatz

Der Kläger hat als anspruchsbegründende Tatsache zu beweisen, dass die Aufeinanderfolge von Gewinnspielen geeignet ist, den sicheren Eindruck entstehen zu lassen, auch zukünftige Ausgaben würden Gewinnspielankündigungen enthalten. Erwecken fortlaufende Gewinnspiele den sicheren Eindruck, die Serie werde fortgesetzt, so ist ihre Eignung, den Kaufentschluss zu beeinflussen, grundsätzlich ebenso zu vermuten wie bei einem Gewinnspiel, das auf dem Titelblatt angekündigt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112997

Dokumentnummer

JJR_19991214_OGH0002_0040OB00290_99X0000_002