Rechtssatz RS0113045
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113045
Entscheidungsdatum
20.01.2000
Norm
GmbHG §82
UmgrStG §12ff
Rechtssatz
Der Umstand, dass das Umgründungssteuergesetz die Einbringung zu Buchwerten und deren Fortführung durch die aufnehmende Gesellschaft zulässt, schließt nicht aus, dass ein derartiger Vorgang im Einzelfall zwingenden handelsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften widersprechen kann, und zwar insbesondere dann, wenn die Äquivalenz zwischen dem Verkehrswert des eingebrachten Teilbetriebes und der im Gegenzug dafür gewährten Geschäftsanteile an der neu gegründeten Gesellschaft gestört ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113045
Dokumentnummer
JJR_20000120_OGH0002_0060OB00288_99T0000_001