Rechtssatz RS0113050
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113050
Entscheidungsdatum
20.01.2000
Rechtssatz
Ob in einem Vorprozess festgestellte Dienstbarkeitsrechte (anderer) Waldeigentümer oder Jahre zurückliegende Gespräche über forstwirtschaftliche Bringungsrechte ein rechtliches Interesse an der Klageführung rechtfertigen können, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113050
Dokumentnummer
JJR_20000120_OGH0002_0060OB00323_99I0000_003