Rechtssatz RS0113280
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113280
Geschäftszahl
6Ob232/99g; 6Ob47/00g
Entscheidungsdatum
09.03.2000
Rechtssatz
Bei der Neueintragung darf die Firma keinen anderen Namen als den des persönlich haftenden Gesellschafters - somit nicht den Namen eines Kommandististen - und keinen Bestandteil enthalten, der objektiv geeignet ist, eine Täuschung iSd § 18 Abs 2 HGB zu erwecken.Bei der Neueintragung darf die Firma keinen anderen Namen als den des persönlich haftenden Gesellschafters - somit nicht den Namen eines Kommandististen - und keinen Bestandteil enthalten, der objektiv geeignet ist, eine Täuschung iSd Paragraph 18, Absatz 2, HGB zu erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113280
Dokumentnummer
JJR_20000224_OGH0002_0060OB00232_99G0000_002