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Rechtssatz RS0113390

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113390

Geschäftszahl

6Ob333/99k

Entscheidungsdatum

29.03.2000

Rechtssatz

Beteiligungsverträge, die ohne den novierenden Zusatz über das "Zahlungsflussprogramm" zweifelsfrei Gesellschaftsverträge über die Errichtung einer atypischen oder typischen stillen Gesellschaft wären, sind als Darlehen zu qualifizieren. Für die Annahme einer stillen Gesellschaft fehlen die Indizien der Geschäftsführungsbefugnis, Kontrollrechte und vor allem der Beteiligung am Verlust der Gesellschaft. Demgegenüber liegen die Indizien für ein Darlehen vor: Fixe Zinsen und Rückzahlung des Beteiligungsbetrages sowie die festgestellten Sicherheiten der Geldgeberin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113390

Dokumentnummer

JJR_20000329_OGH0002_0060OB00333_99K0000_001