Rechtssatz RS0113419
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113419
Entscheidungsdatum
30.03.2000
Rechtssatz
Hat die Ausstattungsberechtigte aus Anlass der (ersten) Eheschließung trotz Vermögenslosigkeit keinen Anspruch auf Ausstattung geltend gemacht und ist der Ausstattungsanspruch zufolge Scheidung dieser Ehe wieder erloschen, dann sind die bei Eingehen einer weiteren Ehe bestehenden Vermögensverhältnisse der Berechtigten für den erst dann geltend gemachten Anspruch entscheidend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113419
Dokumentnummer
JJR_20000330_OGH0002_0020OB00010_99F0000_001