Rechtssatz RS0113422
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113422
Entscheidungsdatum
16.03.2000
Rechtssatz
Eine dem Gleichheitsprinzip entsprechende verfassungskonforme Interpretation des § 9 Abs 1 lit c FSAG-V erfordert die Auslegung, dass der Begriff "Suchflüge und Rettungsflüge" in § 9 Abs 1 lit c FSAG-V auch auf diejenigen Flüge zu erstrecken ist, welche der Rettung und der Bergung von Menschen dienen, auch wenn diese nicht im Zusammenhang mit dem Unfall eines Zivilluftfahrzeuges steht.Eine dem Gleichheitsprinzip entsprechende verfassungskonforme Interpretation des Paragraph 9, Absatz eins, Litera c, FSAG-V erfordert die Auslegung, dass der Begriff "Suchflüge und Rettungsflüge" in Paragraph 9, Absatz eins, Litera c, FSAG-V auch auf diejenigen Flüge zu erstrecken ist, welche der Rettung und der Bergung von Menschen dienen, auch wenn diese nicht im Zusammenhang mit dem Unfall eines Zivilluftfahrzeuges steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113422
Dokumentnummer
JJR_20000316_OGH0002_0020OB00041_00V0000_001