Rechtssatz RS0113451
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113451
Entscheidungsdatum
23.05.2017
Rechtssatz
Die nach § 25 Abs 3 Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Abs 1 leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung.Die nach Paragraph 25, Absatz 3, Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Absatz eins, leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113451
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2017
Dokumentnummer
JJR_20000328_OGH0002_0050OB00075_00S0000_001