Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0113452×

Rechtssatz RS0113452

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113452

Geschäftszahl

5Ob75/00s

Entscheidungsdatum

28.03.2000

Rechtssatz

Die Rechtsmittellegitimation eines einem Verfahren nach Paragraph 25, Absatz eins, HeizKG amtswegig beigezogenen Unternehmens, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist, kann sich nur daraus ergeben, dass die Entscheidung in seine geschützte Rechtssphäre eingreift. Die Berührung bloß wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Interessen genügt hiefür nicht; es muss sich vielmehr um die Verletzung eines subjektiven Rechts des Beschwerdeführers handeln, also um eine Rechtsmacht, die ihm von der Rechtsordnung verliehen ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 75/00s
    Entscheidungstext OGH 28.03.2000 5 Ob 75/00s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113452

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0050OB00075_00S0000_002