Rechtssatz RS0113496
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113496
Entscheidungsdatum
03.05.2000
Rechtssatz
Nicht nur Bauwerke, sondern auch deren Modelle, Pläne, Zeichnungen und Entwürfe können als Werke der bildenden Künste (§ 3 Abs 1 UrhG) unter der Voraussetzung schutzfähig sein, dass es sich dabei um eine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinn des § 1 Abs 1 UrhG handelt.Nicht nur Bauwerke, sondern auch deren Modelle, Pläne, Zeichnungen und Entwürfe können als Werke der bildenden Künste (Paragraph 3, Absatz eins, UrhG) unter der Voraussetzung schutzfähig sein, dass es sich dabei um eine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinn des Paragraph eins, Absatz eins, UrhG handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113496
Dokumentnummer
JJR_20000503_OGH0002_0040OB00127_00F0000_001