Rechtssatz RS0113537
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113537
Entscheidungsdatum
08.05.2000
Norm
RL-BA 1977 §50
RL-BA 1977 §55
Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Form eines Nachlasses auf die ihm tarifmäßig zustehende Entlohnung um rund 63 % unter der Bedingung, dass ihm seitens der Mandantin für ein räumlich umschriebenes Gebiet sämtliche Vertretungen übertragen werden, wobei in zeitlicher Hinsicht der Disziplinarbeschuldigte auf einen drei-Jahres-Zeitraum abstellte, ist standesrechltich vertretbar. § 55 RL-BA enthält nur eine demonstrative Aufzählung von berücksichtigungswürdigen Fällen.Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Form eines Nachlasses auf die ihm tarifmäßig zustehende Entlohnung um rund 63 % unter der Bedingung, dass ihm seitens der Mandantin für ein räumlich umschriebenes Gebiet sämtliche Vertretungen übertragen werden, wobei in zeitlicher Hinsicht der Disziplinarbeschuldigte auf einen drei-Jahres-Zeitraum abstellte, ist standesrechltich vertretbar. Paragraph 55, RL-BA enthält nur eine demonstrative Aufzählung von berücksichtigungswürdigen Fällen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113537
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20000508_OGH0002_016BKD00001_0000000_002