Rechtssatz RS0113596
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113596
Entscheidungsdatum
11.05.2000
Norm
AVBV 1951 Art4 PktI Z1
Rechtssatz
Die schadenersatzverpflichtende Tätigkeit (Unterlassung) des Klägers hätte in der fristgerechten Anmeldung einer Konkursforderung nach ausländischem Recht in einem ausländischen Insolvenzverfahren bestanden. Diese Tätigkeit unterliegt dem Risikoausschluss nach Art 4 I Z 1 AVBV 1951 und ist daher vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Der Verstoß ist mit Ablauf der Anmeldefrist im ausländischen Konkursverfahren eingetreten.Die schadenersatzverpflichtende Tätigkeit (Unterlassung) des Klägers hätte in der fristgerechten Anmeldung einer Konkursforderung nach ausländischem Recht in einem ausländischen Insolvenzverfahren bestanden. Diese Tätigkeit unterliegt dem Risikoausschluss nach Artikel 4, römisch eins Ziffer eins, AVBV 1951 und ist daher vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Der Verstoß ist mit Ablauf der Anmeldefrist im ausländischen Konkursverfahren eingetreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113596
Dokumentnummer
JJR_20000511_OGH0002_0070OB00010_00X0000_001