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Rechtssatz RS0113657

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113657

Geschäftszahl

6Ob8/00w; 6Ob7/00y

Entscheidungsdatum

28.06.2000

Rechtssatz

Paragraph 142, HGB ist nicht zwingend. Möglich ist auch ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung eine Übernahmevereinbarung zugunsten eines Gesellschafters. Eine vertragliche Herbeiführung der Gesamtrechtsnachfolge mittels eines Einbringungsvertrages durch Einbringung von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft als Sacheinlage ist möglich. Dieser Ansicht ist zuzustimmen. Der Einbringungsvertrag ist nach dem Grundsatz der Privatautonomie zulässig und verstößt mit seinem angestrebten Zweck nicht gegen zwingendes Recht. Durch die Einbringung ihrer Anteile scheiden die Kommanditisten aus der KG aus. Die vereinbarte "Anwachsung" ist in ihren Rechtsfolgen ein analoger Anwendungsfall des Paragraph 142, HGB.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 8/00w
    Entscheidungstext OGH 13.04.2000 6 Ob 8/00w
    Veröff: SZ 73/71
  • 6 Ob 7/00y
    Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 7/00y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113657

Dokumentnummer

JJR_20000413_OGH0002_0060OB00008_00W0000_003