Rechtssatz RS0113733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113733
Entscheidungsdatum
28.06.2000
Rechtssatz
Bei der Neueintragung darf die Firma keinen anderen Namen als den des persönlich haftenden Gesellschafters - somit nicht den Namen eines Kommandististen - und keinen Bestandteil enthalten, der objektiv geeignet ist, eine Täuschung iSd § 18 Abs 2 HGB zu erwecken.Bei der Neueintragung darf die Firma keinen anderen Namen als den des persönlich haftenden Gesellschafters - somit nicht den Namen eines Kommandististen - und keinen Bestandteil enthalten, der objektiv geeignet ist, eine Täuschung iSd Paragraph 18, Absatz 2, HGB zu erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113733
Dokumentnummer
JJR_20000628_OGH0002_0060OB00010_00I0000_001