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Rechtssatz RS0113813

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0113813

Geschäftszahl

14Os107/99; 14Os61/23m

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Rechtssatz

Ein Bürgermeister hat seine Aufgaben im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde wie ein redlicher und verantwortungsbewusster Kaufmann zu führen und ist nicht nur verpflichtet, die einzelnen (Verwaltungs-)Akte so vorzunehmen, dass hieraus kein Schaden für die Gemeinde entsteht, sondern die gesamte Geschäftstätigkeit derart auszuüben, dass sie den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinde hervorbringt.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 107/99
    Entscheidungstext OGH 28.06.2000 14 Os 107/99
  • 14 Os 61/23m
    Entscheidungstext OGH 25.03.2025 14 Os 61/23m
    vgl; Beisatz: Machthaber juristischer Personen öffentlichen Rechts müssen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung wie redliche und verantwortungsbewusste Kaufleute agieren und die gesamte Geschäftstätigkeit so ausüben, dass sie den größten Nutzen für die von ihnen vertretene Gebietskörperschaft hervorbringt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113813

Im RIS seit

28.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2025

Dokumentnummer

JJR_20000628_OGH0002_0140OS00107_9900000_007