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Rechtssatz RS0113836

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113836

Geschäftszahl

5Ob154/00h

Entscheidungsdatum

15.06.2000

Rechtssatz

Dass eine GmbH ihren Firmensitz erlaubter Weise in eine (auch) für Wohnzwecke angemietete Wohnung (oder wie hier in eine von mehreren angemieteten Wohnungen eines Hauses) verlegt, bedeutet noch nicht, dass das Mietobjekt iSd Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer eins, MRG gleichsam automatisch überwiegend für Geschäftszwecke und nur in deutlich geringerem Ausmaß für Wohnzwecke verwendet wird. Eine solche Entscheidung hat sich unter sorgfältiger Würdigung des Einzelfalls immer an der Verkehrsauffassung zu orientieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113836

Dokumentnummer

JJR_20000615_OGH0002_0050OB00154_00H0000_001