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Rechtssatz RS0113992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0113992

Geschäftszahl

3Ob50/00z

Entscheidungsdatum

12.07.2000

Rechtssatz

Das grundsätzlich beidseitig vererbliche Bestandverhältnis soll im Fall des Todes eines Wohnungsmieters aufgekündigt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf die vereinbarte Dauer. Dieses Kündigungsrecht wird im Geltungsbereich der Kündigungsbeschränkungen des MRG für den Vermieter insoweit eingeschränkt, als es nur erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn Eintrittsberechtigte fehlen (Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 5, MRG). Aus Paragraph 1116 a, ABGB kann demnach abgeleitet werden, dass selbst dann, wenn die Vertragspartner das Mietverhältnis (was nach dem MRG allerdings nicht wirksam ist) auf die Dauer eines bestimmten Dienstverhältnisses geschlossen haben, dem Vermieter das gesetzliche Kündigungsrecht zusteht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 50/00z
    Entscheidungstext OGH 12.07.2000 3 Ob 50/00z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113992

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008

Dokumentnummer

JJR_20000712_OGH0002_0030OB00050_00Z0000_001