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Rechtssatz RS0114027

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114027

Geschäftszahl

7Ob211/99a; 7Ob86/01z

Entscheidungsdatum

18.04.2001

Norm

EG Amsterdam Art81
EG Amsterdam Art234
EGV Maastricht Art85 Abs1
EGV Maastricht Art85 Abs2
Verordnung (EWG) 1984/83 allg

Rechtssatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Artikel 234, EG folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1.) Ist Artikel 85, Absatz eins, EG-Vertrag (nunmehr Artikel 81, EG) auch auf Kaufvereinbarungen anwendbar, bei denen über mehrere Jahre hinweg der Kaufgegenstand zu einem "Listenpreis" vom Käufer abgerufen und bezahlt werden soll, jedoch - nahe dem Gesamtbedarf des Käufers liegende - jährliche Mindestmengen mit einer bestimmten Schwankungsbreite vorgegeben werden?

2.) Im Falle der Bejahung der Frage 1.

a) Ist die Verordnung (EWG) 1984/83 der Kommission vom 22. 6. 1983 über die Anwendung des Artikel 85, Absatz 3, des Vertrages auf Gruppen von Alleinbezugsvereinbarungen Amtsblatt L 173/5 vom 30. 6. 1983) im Allgemeinen auch auf die im Punkt 1 dargestellten Vereinbarungen anwendbar?

b) ist die Anwendbarkeit auch dann zu bejahen, wenn vor dem Weiterverkauf eine Verarbeitung in der Form erfolgt, dass der eingekaufte Röstkaffee als Kaffeegetränk veräußert wird?

3.) Im Falle der Bejahung der Frage 2:

Ist Artikel 3, Litera d, der Verordnung 1984/83 dahin auszulegen, dass auch Vereinbarungen im Sinne der Frage 1, bei denen die Einschätzung der Vertragsparteien dahin geht, dass die gesamte Verkaufsmenge in einem Zeitraum von weniger als fünf Jahren abgenommen wird, von der Freistellung durch die Verordnung erfasst sind oder trifft dies nur zu, wenn dies auch objektiv den Erwartungen entspricht?

4.) Ist Artikel 85, Absatz eins und 2 des EG-Vertrages (Artikel 81, EG) dahin auszulegen, dass im Punkt 1 dargestellte Vereinbarungen auch insoweit nichtig sind, als sie vorsehen, dass bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages ein zu Beginn des Vertrages unter Bezugnahme auf das gesamte Vertragsvolumen vom Verkäufer an den Käufer bezahlter Rabatt wieder zurückzuzahlen ist und erfordert es Artikel 85, Absatz eins und 2 EG-Vertrag (Artikel 81, EG), dass insoweit ein Rückforderungsanspruch nicht stattzufinden hat?

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 211/99a
    Entscheidungstext OGH 11.05.2000 7 Ob 211/99a
  • 7 Ob 86/01z
    Entscheidungstext OGH 18.04.2001 7 Ob 86/01z
    Beisatz: Das Vorabentscheidungsersuchen wird infolge Rückziehung der Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114027

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008

Dokumentnummer

JJR_20000511_OGH0002_0070OB00211_99A0000_001