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Rechtssatz RS0114052

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114052

Geschäftszahl

10ObS232/00s

Entscheidungsdatum

19.09.2000

Rechtssatz

Bei Aufgabe einer früher in einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb neben der Getreidewirtschaft und Waldwirtschaft betriebenen Viehhaltung während des Beobachtungszeitraumes kann von einer gleichen Erwerbstätigkeit nicht mehr gesprochen werden.

Wird auf Grund einer günstigen Weinernte im vorangegangenen Jahr neben der Abfüllung der Weine in Bouteillen sowie in Einliterflaschen und Doppelliterflaschen auch eine Großgebindevermarktung durchgeführt, handelt es sich nicht um eine Änderung der Bewirtschaftungsweise, sondern bloß um eine auf Grund der großen Weinmenge notwendig gewordene teilweise Änderung der Vermarktungsart.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114052

Dokumentnummer

JJR_20000919_OGH0002_010OBS00232_00S0000_001