Rechtssatz RS0114145
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114145
Entscheidungsdatum
11.09.2003
Rechtssatz
Wenn ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen den Firmenzusatz "Institut" wählt und in einem Bereich tätig ist, in dem auch öffentliche Unternehmen oder solche unter öffentlicher Aufsicht tätig sind, besteht die Gefahr, dass der Institutsbegriff den falschen "amtlichen Eindruck" erweckt, das Unternehmen sei ein öffentliches. Der Firmenzusatz über den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft "Wirtschaftsrecht", welches zu den an Universitäten gelehrten Disziplinen gehört, legt für den Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Begriff "Institut" die Annahme nahe, es handle sich um ein Universitätsinstitut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114145
Dokumentnummer
JJR_20001005_OGH0002_0060OB00204_00V0000_001