Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0114145×

Rechtssatz RS0114145

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114145

Geschäftszahl

6Ob204/00v; 6Ob188/03w

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Rechtssatz

Wenn ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen den Firmenzusatz "Institut" wählt und in einem Bereich tätig ist, in dem auch öffentliche Unternehmen oder solche unter öffentlicher Aufsicht tätig sind, besteht die Gefahr, dass der Institutsbegriff den falschen "amtlichen Eindruck" erweckt, das Unternehmen sei ein öffentliches. Der Firmenzusatz über den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft "Wirtschaftsrecht", welches zu den an Universitäten gelehrten Disziplinen gehört, legt für den Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Begriff "Institut" die Annahme nahe, es handle sich um ein Universitätsinstitut.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114145

Dokumentnummer

JJR_20001005_OGH0002_0060OB00204_00V0000_001