Rechtssatz RS0114151
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114151
Entscheidungsdatum
30.08.2000
Rechtssatz
Zu den von § 114 Abs 7 AktG erfassten Bedingungen der Ausübung gehören Bestimmungen über die Hinterlegung, die Anmeldung oder die Einreichung eines Nummernverzeichnisses, über die Anschaffung einer Eintrittskarte oder über die Hinterlegung der Aktien während eines bestimmten Zeitraumes vor der Hauptversammlung.Zu den von Paragraph 114, Absatz 7, AktG erfassten Bedingungen der Ausübung gehören Bestimmungen über die Hinterlegung, die Anmeldung oder die Einreichung eines Nummernverzeichnisses, über die Anschaffung einer Eintrittskarte oder über die Hinterlegung der Aktien während eines bestimmten Zeitraumes vor der Hauptversammlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114151
Dokumentnummer
JJR_20000830_OGH0002_0060OB00167_00B0000_003