Rechtssatz RS0114241
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114241
Entscheidungsdatum
25.09.2000
Rechtssatz
Es entspricht aktuellem politischem Denken, Funktion und Berechtigung von Kammerorganisationen im allgemeinen, so auch der Rechtsanwaltskammern im Besonderen zu überdenken und damit auch die Grenzziehungen des standesrechtlich Erlaubten in bestimmten Bereichen in Frage zu stellen. Dies ist umsomehr legitim, als auch diese Rechtsbereiche in erhöhtem Ausmaß mit dem Recht der Europäischen Union abgestimmt beziehungsweise diesem angepasst werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114241
Dokumentnummer
JJR_20000925_OGH0002_009BKD00001_9800000_001