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Rechtssatz RS0114241

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0114241

Geschäftszahl

9Bkd1/98

Entscheidungsdatum

25.09.2000

Rechtssatz

Es entspricht aktuellem politischem Denken, Funktion und Berechtigung von Kammerorganisationen im allgemeinen, so auch der Rechtsanwaltskammern im Besonderen zu überdenken und damit auch die Grenzziehungen des standesrechtlich Erlaubten in bestimmten Bereichen in Frage zu stellen. Dies ist umsomehr legitim, als auch diese Rechtsbereiche in erhöhtem Ausmaß mit dem Recht der Europäischen Union abgestimmt beziehungsweise diesem angepasst werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 9 Bkd 1/98
    Entscheidungstext OGH 25.09.2000 9 Bkd 1/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114241

Dokumentnummer

JJR_20000925_OGH0002_009BKD00001_9800000_001