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Rechtssatz RS0114340

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114340

Geschäftszahl

5Ob248/00g

Entscheidungsdatum

24.10.2000

Rechtssatz

Auch wenn ein Dachbodenausbau heute als weitgehend verkehrsüblich anzusehen ist, können die örtlichen Gegebenheiten oder eine besondere Art der Bauausführung gegen eine solche Annahme sprechen. Nicht alles, was den Bauvorschriften entspricht (von der Baubehörde also nicht untersagt werden kann) ist per se verkehrsüblich. Bewusst hat der Gesetzgeber die Genehmigungsfähigkeit einer dem Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2, WEG unterliegenden Änderung von Wohnungseigentumsobjekten eben nicht von der Einhaltung der Bauvorschriften, sondern von der Verkehrsüblichkeit abhängig gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114340

Dokumentnummer

JJR_20001024_OGH0002_0050OB00248_00G0000_001