Rechtssatz RS0114358
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114358
Entscheidungsdatum
23.11.2000
Rechtssatz
Die Einrichtungen zur Sicherung des Straßenverkehrs im Sinne des § 57 Abs 1 StVO sind in dieser Bestimmung nur beispielsweise aufgezählt, auch aufgestellte Stahlsäulen zählen zu diesen.Die Einrichtungen zur Sicherung des Straßenverkehrs im Sinne des Paragraph 57, Absatz eins, StVO sind in dieser Bestimmung nur beispielsweise aufgezählt, auch aufgestellte Stahlsäulen zählen zu diesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114358
Dokumentnummer
JJR_20001123_OGH0002_0020OB00298_00P0000_002