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Rechtssatz RS0114404

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114404

Geschäftszahl

7Ob23/00h; 1Ob190/16x

Entscheidungsdatum

16.03.2017

Rechtssatz

Paragraph 27, KSchG räumt dem Käufer bei Vorauszahlungskäufen, bei denen der Käufer den Kaufpreis in Teilbeträgen vorauszuzahlen hat, dann ein Rücktrittsrecht ein, wenn entweder die Ware bloß durch Erklärung der Vertragspartner bestimmbar (1. Fall) oder der Preis nicht nach den Preisverhältnissen zur Zeit der Vertragsschließung festgelegt ist (2. Fall). Dieses Rücktrittsrecht besteht bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 23/00h
    Entscheidungstext OGH 27.09.2000 7 Ob 23/00h
    Veröff: SZ 73/147
  • 1 Ob 190/16x
    Entscheidungstext OGH 16.03.2017 1 Ob 190/16x
    Vgl; Beisatz: Als Zweck dieser Regelung wird allgemein angesehen, dass der Verbraucher vor Verträgen geschützt werden soll, bei denen die mangelnde Bestimmtheit des Kaufgegenstands oder des Preises eine volle Abschätzung der wirtschaftlichen Tragweite des Vertrags nicht ermöglicht. (T1)
    Beisatz: § 27 KSchG ist auf Fremdwährungskredite nicht ‑ auch nicht analog ‑ anzuwenden. (T2); Veröff: SZ 2017/34

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114404

Im RIS seit

27.10.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019

Dokumentnummer

JJR_20000927_OGH0002_0070OB00023_00H0000_001