Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0114473×

Rechtssatz RS0114473

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114473

Geschäftszahl

8Ob85/00h

Entscheidungsdatum

21.12.2000

Norm

KO §46 Abs1 Z2
KO §51
UStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs1 Z9 lita
UStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs2

Rechtssatz

Bei der Veräußerung oder Versteigerung einer Liegenschaft ergeben sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwei Möglichkeiten: der Umsatz kann entweder gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 9, Litera a, UStG steuerfrei belassen oder gemäß Paragraph 6, Absatz 2, UStG als steuerpflichtig behandelt werden. Die im Rahmen einer Option zur Steuerpflicht bei Veräußerung eines Grundstückes anfallende Umsatzsteuer stellt bei Veräußerung nach Konkurseröffnung eine Masseforderung dar.

Im Fall der Steuerfreiheit des Grundstückumsatzes (= Nichtoption zur Steuerpflicht) stellt die zur Vorschreibung gelangende Umsatzsteuer eine Konkursforderung dar, wenn das dem zu berücksichtigenden Vorsteuerabzug zugrundeliegende Rechtsgeschäft vor Konkurseröffnung erfolgt ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 85/00h
    Entscheidungstext OGH 21.12.2000 8 Ob 85/00h
    Veröff: SZ 73/209

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114473

Dokumentnummer

JJR_20001221_OGH0002_0080OB00085_00H0000_001