Rechtssatz RS0114646
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114646
Entscheidungsdatum
28.11.2019
Rechtssatz
Um den in § 12a Abs 1 MRG normierten Eintritt des Unternehmenserwerbers in die Mietrechte des Veräußerers zu verwirklichen, muss es um ein lebendes Unternehmen gehen, das der Erwerber unter Wahrung der Unternehmensidentität im Bestandobjekt fortführt.Um den in Paragraph 12 a, Absatz eins, MRG normierten Eintritt des Unternehmenserwerbers in die Mietrechte des Veräußerers zu verwirklichen, muss es um ein lebendes Unternehmen gehen, das der Erwerber unter Wahrung der Unternehmensidentität im Bestandobjekt fortführt.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 200/00y
Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 200/00y
- 9 Ob 4/05m
Entscheidungstext OGH 11.05.2005 9 Ob 4/05m
Beisatz: Ob das Unternehmen erhalten bleibt und damit den Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ausschließt, hängt letztlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. (T1)
- 9 Ob 146/06w
Entscheidungstext OGH 20.12.2006 9 Ob 146/06w
Vgl auch
- 9 Ob 56/19d
Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 56/19d
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114646
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2020
Dokumentnummer
JJR_20001121_OGH0002_0050OB00200_00Y0000_003