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Rechtssatz RS0114754

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114754

Geschäftszahl

9ObA338/00x

Entscheidungsdatum

14.02.2001

Rechtssatz

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Tatbestand nach Paragraph 122, Absatz eins, ArbVG vorliegt, ist bei vorheriger Zustimmung zur Entlassung der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz. Mit diesem Zeitpunkt ist das erste Urteil des Gerichtes erster Instanz gemäß Paragraph 61, Absatz eins, Ziffer 5, ASGG auch dann verbindlich, wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Die Verbindlichkeitswirkung des der Klage auf Zustimmung zur Entlassung stattgebenden Rechtsgestaltungsurteiles des Gerichts erster Instanz tritt vorläufig bis zur Beendiugng des Verfahrens ein, sodass der Arbeitgeber das Arbeitverhältnis, wenn auch nur vorläufig durch Entlassung beenden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114754

Dokumentnummer

JJR_20010214_OGH0002_009OBA00338_00X0000_002