Rechtssatz RS0114763
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114763
Entscheidungsdatum
14.02.2001
Rechtssatz
Nach § 173 VersVG kann der Versicherungsnehmer nur die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen. Eine im Gesetz nicht vorgesehene "Teilumwandlung" kann nicht einseitig vom Versicherungsnehmer durchgesetzt, sondern könnte wegen der darin liegenden Begünstigung des Versicherungsnehmers nur vertraglich vereinbart werden.Nach Paragraph 173, VersVG kann der Versicherungsnehmer nur die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen. Eine im Gesetz nicht vorgesehene "Teilumwandlung" kann nicht einseitig vom Versicherungsnehmer durchgesetzt, sondern könnte wegen der darin liegenden Begünstigung des Versicherungsnehmers nur vertraglich vereinbart werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114763
Dokumentnummer
JJR_20010214_OGH0002_0070OB00016_01F0000_001