Rechtssatz RS0114814
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114814
Entscheidungsdatum
08.03.2001
Norm
ABGB §1163
AngG §39
EO 354
EO §367
Rechtssatz
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses in natura. Kommt der ehemalige Dienstgeber trotz rechtskräftiger Verurteilung der Verpflichtung zur Ausstellung des Dienstzeugnisses in der ihm aufgetragenen Form nicht freiwillig nach, ist das Urteil gemäß § 354 EO zu vollstrecken. Das klagsstattgebende Urteil kann hier ausnahmsweise nicht gemäß § 367 EO die Abgabe der Willenserklärung ersetzen, weil seine Vorlage geeignet wäre, die Erlangung eines neuen Dienstposten zu erschweren.Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses in natura. Kommt der ehemalige Dienstgeber trotz rechtskräftiger Verurteilung der Verpflichtung zur Ausstellung des Dienstzeugnisses in der ihm aufgetragenen Form nicht freiwillig nach, ist das Urteil gemäß Paragraph 354, EO zu vollstrecken. Das klagsstattgebende Urteil kann hier ausnahmsweise nicht gemäß Paragraph 367, EO die Abgabe der Willenserklärung ersetzen, weil seine Vorlage geeignet wäre, die Erlangung eines neuen Dienstposten zu erschweren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114814
Dokumentnummer
JJR_20010308_OGH0002_008OBA00217_00W0000_001