Rechtssatz RS0114936
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114936
Entscheidungsdatum
18.06.2002
Norm
ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs1 Z4
Rechtssatz
Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Anspruchsvoraussetzung der Z 4 (des § 253b Abs 1 ASVG) für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen wesentlich verschärft. Der Gesetzgeber ließ sich dabei von der Überlegung leiten, dass nach der vorherigen Rechtslage sehr viele Selbständige eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen konnten, ohne ihre bisherige versicherungspflichtige Tätigkeit aufzugeben.Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Anspruchsvoraussetzung der Ziffer 4, (des Paragraph 253 b, Absatz eins, ASVG) für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen wesentlich verschärft. Der Gesetzgeber ließ sich dabei von der Überlegung leiten, dass nach der vorherigen Rechtslage sehr viele Selbständige eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen konnten, ohne ihre bisherige versicherungspflichtige Tätigkeit aufzugeben.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 156/00i
Entscheidungstext OGH 16.01.2001 10 ObS 156/00i
Veröff: SZ 74/9
- 10 ObS 65/02k
Entscheidungstext OGH 18.06.2002 10 ObS 65/02k
Beisatz: Anstelle der Berücksichtigung des nur über der Geringfügigkeitsgrenze gelegenen Einkommens sollte der Wegfall schon bei Ausübung einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit eintreten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114936
Dokumentnummer
JJR_20010116_OGH0002_010OBS00156_00I0000_001