Rechtssatz RS0114937
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114937
Geschäftszahl
10ObS156/00i
Entscheidungsdatum
16.01.2001
Rechtssatz
Die Geschäftsführereigenschaft eines Gesellschafters einer GmbH stellt nur ein formelles Merkmal dar, das das Bestehen einer Pflichtversicherung nach dem GSVG nach sich zieht. Diese Pflichtversicherung wird - im Gegensatz zum ASVG - unabhängig davon ausgelöst, ob die Tätigkeit des Geschäftsführers entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird und welche Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer getroffen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114937
Dokumentnummer
JJR_20010116_OGH0002_010OBS00156_00I0000_002