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Rechtssatz RS0114937

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0114937

Geschäftszahl

10ObS156/00i

Entscheidungsdatum

16.01.2001

Rechtssatz

Die Geschäftsführereigenschaft eines Gesellschafters einer GmbH stellt nur ein formelles Merkmal dar, das das Bestehen einer Pflichtversicherung nach dem GSVG nach sich zieht. Diese Pflichtversicherung wird - im Gegensatz zum ASVG - unabhängig davon ausgelöst, ob die Tätigkeit des Geschäftsführers entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird und welche Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer getroffen wurden.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 156/00i
    Entscheidungstext OGH 16.01.2001 10 ObS 156/00i
    Veröff: SZ 74/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114937

Dokumentnummer

JJR_20010116_OGH0002_010OBS00156_00I0000_002