Rechtssatz RS0114986
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114986
Entscheidungsdatum
26.02.2001
Rechtssatz
Aus der Judikatur kann nicht abgeleitet werden, ein Scheidungsvergleich dürfe nur als Ganzes oder gar nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden. Eine Abänderung des Vergleichs kann in der Versagung der Genehmigung nur der Regelung der Ausübung des persönlichen Verkehrs des Vaters mit dem Kind nicht gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114986
Dokumentnummer
JJR_20010226_OGH0002_0030OB00028_01S0000_001