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Rechtssatz RS0115141

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115141

Geschäftszahl

10ObS101/00a

Entscheidungsdatum

30.01.2001

Rechtssatz

Bei der Ausübung mehrerer selbständiger Erwerbstätigkeiten kommt es nicht auf die (unterschiedliche) wirtschaftliche Bedeutung an, sofern nur auch die weniger wirtschaftlich bedeutende tatsächlich ausgeübt wurde. Es ist auch dann auf die zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit abzustellen, wenn früher eine andere, möglicherweise höher qualifizierte selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115141

Dokumentnummer

JJR_20010130_OGH0002_010OBS00101_00A0000_002