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Rechtssatz RS0115194

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115194

Geschäftszahl

5Ob81/01z; 4Ob236/17k

Entscheidungsdatum

20.02.2018

Rechtssatz

Ein Wohnungseigentumsorganisator, der sich bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu Kaufinteressenten von Personen vertreten lässt, die mit seinem erklärten Willen auch Gespräche über Sonderwünsche der Kunden hinsichtlich des noch im Bau befindlichen Wohnungseigentumsprojektes führen, gibt damit eine Vollmacht kund, die nach dem Gegenstand und der Natur des Geschäftes auch die Zusage der Erfüllung von Sonderwünschen deckt, wenn er nicht darauf hinweist, seine Vertreter nur zur Vermittlung oder Besprechung ermächtigt zu haben.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 81/01z
    Entscheidungstext OGH 24.04.2001 5 Ob 81/01z
  • 4 Ob 236/17k
    Entscheidungstext OGH 20.02.2018 4 Ob 236/17k
    Beisatz: Vermietung von im Bau befindlichen Wohnungen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115194

Im RIS seit

24.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018

Dokumentnummer

JJR_20010424_OGH0002_0050OB00081_01Z0000_001