Rechtssatz RS0115194
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115194
Entscheidungsdatum
20.02.2018
Rechtssatz
Ein Wohnungseigentumsorganisator, der sich bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu Kaufinteressenten von Personen vertreten lässt, die mit seinem erklärten Willen auch Gespräche über Sonderwünsche der Kunden hinsichtlich des noch im Bau befindlichen Wohnungseigentumsprojektes führen, gibt damit eine Vollmacht kund, die nach dem Gegenstand und der Natur des Geschäftes auch die Zusage der Erfüllung von Sonderwünschen deckt, wenn er nicht darauf hinweist, seine Vertreter nur zur Vermittlung oder Besprechung ermächtigt zu haben.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 81/01z
Entscheidungstext OGH 24.04.2001 5 Ob 81/01z
- 4 Ob 236/17k
Entscheidungstext OGH 20.02.2018 4 Ob 236/17k
Beisatz: Vermietung von im Bau befindlichen Wohnungen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115194
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2018
Dokumentnummer
JJR_20010424_OGH0002_0050OB00081_01Z0000_001