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Rechtssatz RS0115338

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115338

Geschäftszahl

8ObS273/00f

Entscheidungsdatum

11.06.2001

Rechtssatz

Beim Kauf eines Unternehmensteiles kommt es für den Umfang der Haftung gemäß Paragraph 1409, ABGB für Arbeitnehmerforderungen entscheidend darauf an, ob damit das im Wesentlichen einzige Vermögen des Übergebers veräußert wurde und ob dies dem Übernehmer bei Vertragsabschluss bekannt war oder er die Verhältnisse kannte, aus denen er ohne weiteres darauf schließen konnte. Nur bejahendenfalls übersteigt die Haftung die zum Unternehmensteil gehörigen Schulden (Abweichen von RIS-Justiz RS 0033237, RS 0033189).

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 273/00f
    Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 ObS 273/00f
    Veröff: SZ 74/106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115338

Dokumentnummer

JJR_20010611_OGH0002_008OBS00273_00F0000_001