Rechtssatz RS0115344
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115344
Entscheidungsdatum
07.06.2001
Rechtssatz
Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als "mitgemietete Grundfläche" iSd § 1 Abs 1 MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude - unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages - einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.Eine zu einem Gebäude (Einkaufsmarkt) mitgemietete Grundfläche (Parkplatz) verliert ihre Eigenschaft als "mitgemietete Grundfläche" iSd Paragraph eins, Absatz eins, MRG weder dadurch, dass der Vermieter das Gebäude - unter Aufrechterhaltung des Mietvertrages - einem Dritten überträgt, noch dadurch, dass der Mieter in der Folge das Gebäude vom Rechtsnachfolger des Vermieters erwirbt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115344
Dokumentnummer
JJR_20010607_OGH0002_0020OB00136_01S0000_001