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Rechtssatz RS0115345

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115345

Geschäftszahl

2Ob136/01s; 5Ob34/16k

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Rechtssatz

Der Kündigungsschutz an sich, geht durch den Erwerb eines Teils des gemieteten Grundstückes durch den Mieter nicht unter. Es fehlt jeder vernünftige Grund dafür, dass der Mieter durch den Kauf seine Rechtsstellung hinsichtlich der ursprünglich mitgemieteten aber später nicht unterworbenen Grundstücksfläche, welche mit der erworbenen Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet, verschlechtern wollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115345

Im RIS seit

07.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2016

Dokumentnummer

JJR_20010607_OGH0002_0020OB00136_01S0000_002