Rechtssatz RS0115345
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115345
Entscheidungsdatum
29.09.2016
Rechtssatz
Der Kündigungsschutz an sich, geht durch den Erwerb eines Teils des gemieteten Grundstückes durch den Mieter nicht unter. Es fehlt jeder vernünftige Grund dafür, dass der Mieter durch den Kauf seine Rechtsstellung hinsichtlich der ursprünglich mitgemieteten aber später nicht unterworbenen Grundstücksfläche, welche mit der erworbenen Liegenschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet, verschlechtern wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115345
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2016
Dokumentnummer
JJR_20010607_OGH0002_0020OB00136_01S0000_002