Rechtssatz RS0115364
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115364
Entscheidungsdatum
20.02.2018
Rechtssatz
Der Rechtsstreit des Versicherten gegen den Versicherungsträger über die Höhe einer Kostenerstattung für eine im Ausland notwendig gewordene Anstaltspflege hat den Umfang eines Anspruches auf Versicherungsleistung im Sinn des § 65 Abs 1 Z 1 ASGG zum Gegenstand und stellt eine Sozialrechtssache im Sinne dieser Gesetzesstelle dar.Der Rechtsstreit des Versicherten gegen den Versicherungsträger über die Höhe einer Kostenerstattung für eine im Ausland notwendig gewordene Anstaltspflege hat den Umfang eines Anspruches auf Versicherungsleistung im Sinn des Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer eins, ASGG zum Gegenstand und stellt eine Sozialrechtssache im Sinne dieser Gesetzesstelle dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115364
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20010522_OGH0002_010OBS00095_01W0000_001