Rechtssatz RS0115489
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115489
Entscheidungsdatum
10.07.2001
Rechtssatz
1983 konnte ein Markenanmelder mit guten Gründen den Rechtsstandpunkt vertreten, dass das Abkommen von Stresa dem österreichischen Rechtsbestand nicht im Range eines Gesetzes angehört, sondern ein rechtliches Nichts, also nicht einmal bloß ein wegen Verfassungswidrigkeit aufzuhebendes "Gesetz" oder ähnliches sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115489
Dokumentnummer
JJR_20010710_OGH0002_0040OB00025_01G0000_001