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Rechtssatz RS0115600×

Rechtssatz RS0115600

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115600

Geschäftszahl

6Ob70/01i; 2Ob128/10b

Entscheidungsdatum

11.11.2010

Rechtssatz

Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des Paragraph 140, Absatz 3, ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, sondern deren sofortige Wiederveranlagung erfolgt. Im Sinne einer Anspannungsobliegenheit darf sich das Kind nicht darauf berufen, dass es infolge der vertraglichen Bindung des Vermögens über keine eigenen Einkünfte verfügt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 70/01i
    Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 70/01i
    Veröff: SZ 74/154
  • 2 Ob 128/10b
    Entscheidungstext OGH 11.11.2010 2 Ob 128/10b
    nur: Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, sondern deren sofortige Wiederveranlagung erfolgt. (T1); Beisatz: Bei einem Wertpapiervermögen kann der Ertrag nicht mit der Kursentwicklung im Laufe mehrjähriger Veranlagung gleichgesetzt werden. (T2); Veröff: SZ 2010/143

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115600

Im RIS seit

13.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2013

Dokumentnummer

JJR_20010913_OGH0002_0060OB00070_01I0000_001