Rechtssatz RS0115663
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0115663
Entscheidungsdatum
17.08.2001
Rechtssatz
Man spricht von "uneigentlichem Kontokorrent", wenn eines oder einzelne Merkmale des im § 355 Abs 1 HGB gesetzlich definierten Kontokorrents fehlen; dabei geht es in Wahrheit um die Frage, ob und inwieweit Kontokorrentrecht auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden ist. Praktisch wichtigster Fall ist der einer Abrede zwischen Nichtkaufleuten.Man spricht von "uneigentlichem Kontokorrent", wenn eines oder einzelne Merkmale des im Paragraph 355, Absatz eins, HGB gesetzlich definierten Kontokorrents fehlen; dabei geht es in Wahrheit um die Frage, ob und inwieweit Kontokorrentrecht auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden ist. Praktisch wichtigster Fall ist der einer Abrede zwischen Nichtkaufleuten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115663
Dokumentnummer
JJR_20010817_OGH0002_0010OB00083_01I0000_003