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Rechtssatz RS0115668

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0115668

Geschäftszahl

1Ob176/01s

Entscheidungsdatum

07.08.2001

Rechtssatz

Nach dem vom inländischen Kollisionsrecht berufenen Erbstatut ist zunächst auch die Vorfrage des Vorliegens eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses beziehungsweise einer präjudiziellen Rechtslage als Voraussetzung einer Berufung zur gesetzlichen Erbfolge zu prüfen. Im Falle einer hinkenden österreichischen Ehescheidung, deren Anerkennung im Heimatstaat des späteren Erblassers unterblieb, ist daher vorerst nach dem Erbstatut zu prüfen, ob dieses ein gesetzliches Erbrecht auch einer Person in der Stellung eines überlebenden Ehegatten zubilligt, die zwar nach dem Recht ihres Heimatstaats, nicht aber auch nach dem Heimatrecht des anderen Ehegatten wirksam geschieden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115668

Dokumentnummer

JJR_20010807_OGH0002_0010OB00176_01S0000_001